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BFH, 24.10.1990 - II R 43/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.11.1989 - II R 53/87
Fehlerbeseitigende Fortschreibung, auch ohne daß ein klarliegender, einwandfrei …
Auszug aus BFH, 24.10.1990 - II R 43/87
Fehler im Sinne dieser Vorschrift ist jede objektive Unrichtigkeit (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.November 1989 II R 53/87, BFHE 159, 215, BStBl II 1990, 149 [BFH 29.11.1989 - II R 53/87]).
- FG Sachsen, 17.04.2012 - 3 K 178/11
Änderung wegen nachträglichen Bekanntwerden eines Veräußerungsgewinns nach § 17 …
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist weitere Voraussetzung für eine Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Steuerpflichtigen, dass die spätere Kenntnis der Tatsache oder des Beweismittels nicht auf einer Verletzung der der Finanzbehörde obliegenden Ermittlungspflicht (§ 88 AO ) beruht, sofern der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht voll genügt hat, also z.B. bei Abgabe einer Steuererklärung die steuerlich relevanten Sachverhalte richtig, vollständig und deutlich dem Finanzamt zur Prüfung unterbreitet hat (vgl. Beschlüsse des BFH vom 24. Oktober 1990 - II B 3/90 -, BFH/NV 1991, 576 m.w.N. …und vom 24. März 2004 - X B 110/03 -, BFH/NV 2004, 1070 ). - BFH, 10.06.1992 - I B 25/92
Antrag auf Tatbestandsberichtigung
Sie setzen ein mechanisches Versehen voraus (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 II R 43/87, BFH/NV 1991, 576).